Jahreshauptversammlung
12.02.2012 19:30
Veranstaltungsort: Gemeindesaal
Veranstalter: Jagdgenossenschaft Altenmünster
Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Altenmünster am Sonntag, den 12.02.2012 um 19:30 Uhr in Altenmünster - Gemeindesaal.
Tagesordnung:
1. Begrüßung 2. Bericht des Schriftführer 3. Jagdverpachtung 4. Wünsche und Anträge
Altenmünster, 17.01.2012 gez. Holzberger, Jagdvorsteher
Vertretungsberechtigung § 8 Abs. 3 der Satzung. Jeder Jagdgenosse kann sich dabei durch seinen Ehegatten, durch Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem ständigen Dienst beschäftigte Person oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden durch ihre verfassungsmäßig berufenen Organe vertreten. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend. Eine Vollmacht darf nur an volljährigen Personen erteilt werden. Mehr als eine Vollmacht darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinen.
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